Vorzeit
Das Erreichen einer Zeitkontrolle vor der vorgegebenen Sollzeit. Ist «Vorzeit erlaubt», wird verfrühtes Eintreffen nicht mit Strafpunkten belegt – nur Verspätung zählt.
Als Vorzeit bezeichnet man das Erreichen einer Zeitkontrolle vor der eigentlich vorgegebenen Sollzeit. Normalerweise wird auch zu frühes Eintreffen mit Strafpunkten geahndet, da es die gleichmässige Fahrweise unterläuft. Steht in der Ausschreibung jedoch «Vorzeit erlaubt», so bleibt verfrühtes Eintreffen straffrei und nur Verspätungen werden bestraft. Das kommt vor allem bei entspannten, touristisch geprägten Veranstaltungen vor. Das Gegenstück ist die «freie Einfahrt», bei der ebenfalls früher vorgefahren werden darf.
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Verwandte Begriffe
Durchfahrtskontrolle (DK)
Kontrolle, an der nur die Durchfahrt per Stempel auf der Bordkarte bestätigt wird – Nachweis der Routentreue. Auch Stempelkontrolle genannt.
07er-Kennzeichen
Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer in Deutschland: eine Nummer für mehrere historische Fahrzeuge, nutzbar nur für Veranstaltungen, An-/Abfahrten sowie Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten – kein Alltagsbetrieb.
Sollzeitprüfung
Wertungsaufgabe, bei der ein Abschnitt genau in einer vorgegebenen Sollzeit zu fahren ist; gewertet wird die Abweichung (Abk. SZP). Wortgleich mit der Zeitprüfung (ZP). Anders als die GLP zählt die einzelne Zielzeit, nicht der konstante Schnitt.